Motorrad KlassenDer Motorradführerschein und seine Varianten
Dein Start in die Freiheit auf zwei Rädern
Mit dem Motorradführerschein erfüllst du dir den Traum vom Fahren auf zwei Rädern. Bei uns kannst du alle Motorradklassen erwerben: Führerscheinklasse A sowie die Varianten A1, A2 und AM.
Unsere erfahrenen Fahrlehrer:innen zeigen dir alles, was du für Technik, Sicherheit und Fahrgefühl brauchst – vom ersten Training bis zur erfolgreichen Prüfung. Egal, ob du mit einem Roller startest oder direkt auf ein großes Motorrad steigst: Wir machen dich fit für jede Klasse und jede Kurve.
- Mindestalter: 24 Jahre für den uneingeschränkten Direkteinstieg.
Ausnahme: Mit mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2 kannst du die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben. - Stufenführerschein: Wer seit zwei Jahren die Klasse A2 besitzt, benötigt nur eine praktische Prüfung, keine theoretische.
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Anzahl der Stunden abhängig von deinen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt) sowie zusätzlich:
- 5 Fahrstunden Überland (Landstraße)
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (Nachtfahrt)
Bei vorhandenem A1-Führerschein reduziert sich der Umfang der Sonderfahrten auf:
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Fahrt bei Dunkelheit
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung: Dauer ca. 70 Minuten
Hinweis: Beim Stufenaufstieg von A2 auf A ist nur die praktische Prüfung erforderlich.
- Leichtkrafträder mit
- Hubraum bis 125 ccm
- Motorleistung von nicht mehr als 11 KW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 KW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Motorleistung von nicht mehr als 15 KW
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossene Klasse: AM
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt), sowie zusätzlich
- 5 Fahrstunden Überland (Landstraße)
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (Nachtfahrt)
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung: Dauer ca. 75 Minuten
Krafträder – auch Zweiräder mit Beiwagen – mit
- einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h.
Die Motorleistung darf maximal 35 kW betragen, das Leistungs-Gewichts-Verhältnis höchstens 0,2 kW/kg.
Die ursprüngliche Motorleistung des Motorrads vor der Drosselung darf nicht mehr als 70 kW betragen.
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Anzahl der Fahrstunden abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt), sowie zusätzlich
- 5 Fahrstunden Überland (Landstraße)
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (Nachtfahrt)
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung: Dauer ca. 70 Minuten
Hinweis: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Unter der Klasse AM fallen verschiedene Kleinkrafträder und leichte Fahrzeuge, die du bereits ab 15 Jahren fahren darfst.
- Zweirädrige Kleinkrafträder bzw. Fahrräder mit Hilfsmotor
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum bis 50 cm³ oder Elektromotor bis max. 4 kW
- Dreirädrige Kleinkrafträder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum bis 50 cm³ oder Elektromotor bis max. 4 kW
- Vierrädrige Leicht-Kfz
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum bis 50 cm³ oder Elektromotor bis max. 4 kW
- Leermasse max. 350 kg
- Mindestalter: 15 Jahre
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt).
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung: Dauer ca. 55 Minuten
Die Mofa-Prüfbescheinigung erlaubt dir das Führen einfacher einspuriger Fahrzeuge mit geringer Geschwindigkeit.
- Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH bis maximal 25 km/h:
- Verbrennungsmotor bis 50 cm³ oder Elektromotor (auch zweisitzig).
- Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH bis 25 km/h:
- Verbrennungsmotor bis 50 cm³ oder Elektromotor (auch zweisitzig).
- Eine zweite Person darf mitgenommen werden, wenn die Zweisitzigkeit in der Betriebserlaubnis vermerkt ist und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.