Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger:
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.
Automatik-Auto oder Schaltwagen fahren? Wenn du dich nicht entscheiden willst oder kannst, ist die Automatik-Ausbildung mit der Schlüsselzahl B197 das Richtige für dich.
Die Unterscheidung zwischen B, B96 oder BE ist nicht immer ganz so einfach, aber extrem wichtig wenn es um das Fahren mit Anhängern geht.
Durch eine spezielle Fahrerschulung kann man die Berechtigung zum führen von Leichtkrafträdern
(Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg)
erlangen. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland.
Krafträder mit - Hubraum von mehr als 50 cm³ oder - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
In der Ursprungsleistung nicht mehr als 70 kw
Krafträder mit - Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.O,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und - Leistung von bis zu 15 kW
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
Mindestalter 15 Jahre
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 40 km/h und mit Anhängern nicht mehr als 25 km/h
sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen, selbst fahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 25 km/h
In Eningen haben wir uns zusätzlich auf die LKW und BUS Ausbildung sowie die Aus- und Weiterbildung von Nutzfahrzeugen spezialisiert. Egal ob Feuerwehr, Krankenwagen, Handwerker, Landwirtschaft ( T ) oder Polizei - die Fahrzeuge werden immer größer.
Gerne bieten wir auch individuelle Lösungen und Förderungen rund um die Nutzfahrzeugausbildung an. Zögern Sie nicht - sprechen Sie uns einfach an.