Pkw Klassen

Pkw Klassen
Der Autoführerschein und seine Varianten

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Hier beginnt dein Weg ans Steuer

Mit einem eigenen Autoführerschein entscheidest du endlich selbst, wohin die Fahrt geht. Mit der Klasse B steigst du sicher in den Straßenverkehr ein und gewinnst echte Unabhängigkeit im Alltag.

Diese Führerscheinoptionen erweitern deine Freiheit im Straßenverkehr:

  • BF17 – begleitetes Fahren ab 17 Jahren für einen sicheren, früheren Start.
  • B197 – die moderne Kombination aus Automatik-Ausbildung und Schaltkompetenz.
  • B96 – für leichte Anhänger-Kombinationen ohne zusätzliche Prüfung.
  • BE – für große Anhänger und zusätzliche Nutzlast.
  • B196 – ermöglicht das Fahren von 125er-Leichtkrafträdern ohne zusätzliche Prüfung.

Mach jetzt den ersten Schritt und beginne deine Ausbildung – wir begleiten dich auf deinem Weg zum Führerschein.

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Die Führerscheinklasse B / BF17

Der Führerschein der Klasse B berechtigt dich zum Fahren von Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und bis zu acht Sitzplätzen (plus Fahrersitz). Dazu gehören typische Pkw, viele Kleintransporter und zahlreiche Wohnmobile.

Auch das Fahren mit Anhänger ist erlaubt. Einen Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse darfst du immer mitnehmen. Für schwerere Anhänger gilt: Die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger darf zusammen nicht mehr als 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht haben.

Wenn du früher starten möchtest, kannst du die Klasse B auch als BF17 erwerben und bereits ab 17 Jahren in Begleitung fahren.

  • Klasse AM: Mit der Klasse B darfst du auch Kleinkrafträder der Klasse AM fahren – also Roller und Mopeds bis 45 km/h.
  • Klasse L: Du erhältst zusätzlich die Berechtigung, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen der Klasse L zu führen.
  • Dreirädrige Fahrzeuge: Eine nach dem 19. Januar 2013 ausgestellte Klasse B umfasst auch dreirädrige Kraftfahrzeuge.
  • Quads: Das Fahren von einigen Quads ist ist mit der Klasse B ebenfalls erlaubt.
  • Mindestalter: 18 Jahre – oder 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17).
  • Sehtest: Ein gültiger Sehtest ist erforderlich.
  • Erste-Hilfe-Nachweis: Der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses muss nachgewiesen werden.
  • Passbild: Es wird ein biometrisches Passbild benötigt.
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse B
  • Abschluss mit einer theoretischen Prüfung beim TÜV

Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Anzahl der Fahrstunden abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt), sowie zusätzlich 

  • 5 Fahrstunden Überland (Landstraße)
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (Nachtfahrt)
  • Abschluss mit der praktischen Prüfung Klasse B (Dauer ca. 55 Minuten)
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Erweiterung der Klasse B

Schlüsselzahl B197 – Unser Standard 

Die Schlüsselzahl B197 erlaubt dir das Fahren von Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe, auch wenn du die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegst.

Die Ausbildung findet überwiegend auf einem Automatikfahrzeug statt, um den Einstieg so angenehm wie möglich zu gestalten. Zusätzlich absolvierst du mindestens zehn Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug.

Deine Schaltkompetenz wird anschließend durch eine kurze Testfahrt mit einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer bestätigt. Damit bist du nach der Prüfung voll flexibel und darfst sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren.

Schlüsselzahl B78 – Automatikführerschein 

Mit der Schlüsselzahl B78 erwirbst du eine Variante des Klasse-B-Führerscheins, die ausschließlich das Fahren von Automatikfahrzeugen erlaubt. Fahrzeuge mit Schaltgetriebe dürfen damit nicht geführt werden.

Die Beschränkung kann jedoch jederzeit aufgehoben werden – durch eine separate Fahrkompetenzprüfung für das Fahren mit Schaltgetriebe.

  • Kombinierte Ausbildung: Die Ausbildung beginnt auf einem Automatikfahrzeug. Zusätzlich sind mindestens zehn Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug vorgeschrieben, damit du beide Fahrzeugtypen sicher beherrschst.
  • Prüfung im Automatikfahrzeug: Die praktische Prüfung wird vollständig auf einem Automatikauto abgelegt.
  • Nachweis der Schaltkompetenz: Nach den zehn Schaltfahrstunden absolvierst du eine mindestens 15-minütige Testfahrt mit einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer. Nach erfolgreicher Bestätigung darfst du uneingeschränkt Schaltfahrzeuge fahren.
  • Volle Fahrberechtigung: Mit der Klasse B197 bist du später sowohl für Automatik- als auch für Schaltfahrzeuge berechtigt.

Prüfung mit dem Automatik-Auto...  

  • Volle Konzentration auf den Verkehr
  • Kein "Abwürgen" während der Prüfung
  • Stressfreie Prüfungsfahrt – du fokussierst dich auf das Wesentliche

 ...und ohne Beschränkung Schaltwagen fahren 

  • Schalten lernen ohne Prüfungsdruck
  • Testfahrt zur Bestätigung der Schaltkompetenz
  • Freie Fahrzeugwahl beim Autokauf
  • Volle Flexibilität bei Mietwagenbuchungen

Wenn du später einen weiteren Führerschein erwerben möchtest, der eine Prüfung auf einem Schaltfahrzeug erfordert, musst du entweder eine Fahrkompetenzprüfung für Schaltgetriebe absolvieren oder die jeweilige Erweiterungsprüfung mit Schaltfahrzeug ablegen. Andernfalls erhältst du für diese Erweiterung einen Automatikeintrag.

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Anhängerführerschein

Schlüsselzahl B96 – Kleiner Anhängerführerschein

Die Schlüsselzahl B96 berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen aus einem Pkw der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm. Voraussetzung ist, dass das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 4,25 Tonnen nicht überschreitet und das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs maximal 3,5 Tonnen beträgt.
Eine zusätzliche Prüfung ist für B96 nicht erforderlich – die Berechtigung wird durch eine entsprechende Schulung erworben.

Fahrerlaubnisklasse BE – Großer Anhängerführerschein

Die Klasse BE erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 Kilogramm bis maximal 3.500 Kilogramm. Damit kann das Gesamtzuggewicht bis zu 7.000 Kilogramm betragen (3.500 kg Zugfahrzeug + 3.500 kg Anhänger). Für den Erwerb der Klasse BE ist der Besitz der Klasse B erforderlich. Die Erweiterung umfasst eine praktische Ausbildung sowie eine praktische Prüfung, eine theoretische Prüfung ist nicht nötig.

Schlüsselzahl B96

Für leichte Anhänger-Kombinationen – flexibel fahren ohne zusätzliche Prüfung.

Mit einem Pkw der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse mehr als 750 Kilogramm beträgt, darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 4,25 Tonnen nicht überschreiten.

Die B96 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern eine internationale Schlüsselzahl, die als Erweiterung in den Führerschein der Klasse B eingetragen wird.

Der Erwerb erfolgt über eine Fahrerschulung in der Fahrschule. Sie umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte und schließt mit einer Teilnahmebestätigung ab.

Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Nach Abschluss der Schulung erhältst du eine Bescheinigung, mit der die Schlüsselzahl beim Landratsamt eingetragen wird.
Wichtig: Mit der Bescheinigung allein darfst du noch nicht fahren.

Die Klasse BE erlaubt das Führen von Gespannen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7 Tonnen, setzt jedoch eine praktische Ausbildung und eine praktische Prüfung voraus. Die B96 ist somit die leichtere und weniger aufwendige Erweiterung.

Führerscheinklasse BE

Für große Anhänger und volle Flexibilität beim Fahren schwerer Gespanne.

  • Zugfahrzeug: Ein Pkw der Klasse B (zulässige Gesamtmasse maximal 3.500 kg).
  • Anhänger: Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg.
  • Gesamtgewicht: Die Kombination aus Pkw und Anhänger darf ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 7.000 kg erreichen (3.500 kg Zugfahrzeug + 3.500 kg Anhänger). Wichtig: Die Anhängerlast des Zugfahrzeugs muss immer beachtet werden.
  • Voraussetzung: Besitz der Führerscheinklasse B.
  • Theorieprüfung: Nicht erforderlich.
  • Praktische Ausbildung: Übungsfahrten nach individuellem Lernstand sowie mindestens 5 besondere Ausbildungsfahrten (3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt).
  • Praktische Prüfung: Eine abschließende praktische Prüfung ist notwendig. Dabei wird geprüft, ob das Gespann sicher und regelkonform im Straßenverkehr geführt wird.
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Die Führerscheinklasse B196

Die Schlüsselzahl B196 ist eine Erweiterung der Führerscheinklasse B und ermöglicht das Fahren von Krafträdern der Klasse A1 – ohne praktische oder theoretische Prüfung. Nach Abschluss der Ausbildung stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus, die beim Straßenverkehrsamt in die Führerscheinklasse eingetragen wird.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Fahrpraxis: Mindestens 5 Jahre Besitz der Führerscheinklasse B
  • Geltungsbereich: Nur innerhalb Deutschlands gültig

Welche Fahrzeuge darf ich fahren?

  • Krafträder bis 125 cm³: Motorleistung maximal 11 kW und ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg.
  • Trikes bis 15 kW: Dreirädrige Fahrzeuge mit einer maximalen Motorleistung von 15 kW.

Wie läuft die Führerscheinausbildung ab? 

  • 4 Doppelstunden Theorieunterricht
  • Mindestens 10 Fahrstunden auf einem entsprechenden Kraftrad
  • Keine Prüfung