Klasse T

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Traktorführerschein
Klasse T

Allgemeine Infos zum T-Führerschein

 

  • Mindestalter: 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h und ab 18 Jahren bis 60 km/h. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vor deinem Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor Vollendung deines 16. bzw. 18. Lebensjahres
  • Befristung: Der Führerschein der Klasse T ist unbefristet, er muss nicht erneuert werden
  • Prüfungen: Für den T-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen
  • Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem T-Führerschein: AM und L
  • Besonderheit: Die Klasse T ist eine nationale Klasse und gilt nicht ohne Weiteres in benachbarten EU-Ländern.
  • Weitere Besonderheiten: Wenn du eine schnellere Zugmaschine, z.B. Unimogs, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h fahren möchtest, benötigst du in Abhängigkeit von der zulässigen Gesamtmasse Klasse C1E oder CE.

Alles zur Führerscheinklasse T-Ausbildung

 

Theorie

 

Für den Führerschein der Klasse T musst du den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff umfasst die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

Beim Grundstoff der Klasse T musst du insgesamt 12 Theoriestunden (6 wenn du bereits im Besitz eines anderen Führerscheins bist) à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Beim Zusatzstoff musst du mindestens 6 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben.

 

Praxis

 

Bei der Führerscheinklasse T gibt des keine vorgeschriebene Anzahl von Fahrstunden, die du absolvieren musst wie es bei anderen Führerscheinklassen der Fall ist. Lediglich dein Können und die Einverständnis deines Fahrlehrers sind entscheidend, wann du für die Prüfung bereit bist. 

 

Das darf ich mit dem T-Führerschein fahren

 

  • Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis 40 km/h (von 16 bis 18 Jahren) oder bis 60 km/h (über 18 Jahre).
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis max. 40 km/h; ein Anhänger darf mitgeführt werden, z.B. Mähdrescher, Kartoffelvollernter, alle Arten von Hächslern/Mähern, Rübenvollernter, Baggern und Raupen.
  • Zugmaschinen, auch mit zwei zugelassungsfreien oder zulassungspflichtigen Anhängern; Kombination max. 40 t zulässige Gesamtmasse.
  • Unimog (zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke) bis 40 km/h (16-18 Jahre), über 18 Jahre bis 60 km/h.
  • Gabelstapler bis 25 km/h.
  • Quads mit landwirtschaftlicher Zulassung bis 60 km/h (keine ccm-Beschränkung), 16-18 Jahre bis 40 km/h.
  • Mofas bis 25 km/h.
  • Flurförderzeuge; dies sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart dadurch gekennzeichnet sind, dass sie mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar sind. Eingerichtet zum Ziehen, Befördern oder Schieben von Lasten und zur innerbetrieblicher Verwendung bestimmt (z.B. Plattformwagen, Elektrowagen und kleine Lader).