Klasse C

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Die Lizenz für die ganz großen
Führerschein Klasse C

Allgemeine Informationen zum Führerschein Klasse C

 

Mindestalter: Für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse C musst du mindestens 21 Jahre alt sein. Es kann aber durch einige staatlich anerkannte Ausbildungsberufe auf 18 herabgesetzt werden.

Hierzu zählen Berufskraftfahrer/-in, Fachkraft im Fahrbetrieb, Straßenwärter/-in, Werksfeuerwehrmann/-frau.

 

Unterlagen/Dokumente: Erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passbild, Erste-Hilfe-Kurs, augenärztliches Zeugnis, ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung.

 

Befristung: Alle „Nutzfahrzeug - Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt. Zum Verlängern müssen erneut ärztliches, augenärztliches Zeugnis und ein Passbild vorgelegt werden.

 

Das darfst du mit dem C-Führerschein fahren: 

Kraftfahrzeuge, ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D über 3.500 kg die für nicht mehr als 8 Personen plus Fahrer zugelassen sind.

Anhängerregelung: Zulässiges Gesamtgewicht darf 750 kg nicht überschreiten.

 

Eignungsprüfung: Zur Erteilung oder Verlängerung des Führerscheins der Klasse C muss im Vorfeld eine ärztliche und Augenärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Diese umfasst Untersuchungen zur körperlichen und geistigen Eignung.

Kosten: Die Kosten liegen etwas über dem Führerschein der Klasse C1. Wenn du die Klassen C und CE gemeinsam machst kannst du dir Zeit und Geld sparen.

 

Besonderheiten: Möchtest du den Lkw zur gewerblichen Güterbeförderung nutzen, ist der Besitz einer Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Pflicht. Ohne diese darfst du zwar Lkw der Klasse C fahren, allerdings nicht in gewerblicher Hinsicht. Mehr Informationen bei unserem Nutzfahrzeug Team

 

Weiterbildungspflicht: Wer Fahrzeuge der Klasse C, CE oder D gewerblich nutzen möchte, muss nach der Grundqualifikation alle 5 Jahre an einer 5 tägigen Weiterbildung teilnehmen. Die 5 Tage können auch z, B. durch einen jährlichen Weiterbildungstag absolviert werden.

 

Ausbildung Klasse C:

 

Theorie:

 

Für den Theorieunterricht sind allgemein 6 Doppelstunden Grundstoff und 10 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff à 90 Minuten vorgesehen. Die Anzahl der verpflichtenden Doppelstunden zum Zusatzstoff liegt mit vorhandener Fahrerlaubnis der Klassen C1/D1 nur bei 4 und mit vorhandener Fahrerlaubnis der Klasse D sogar nur bei 2.

 

In der theoretischen Prüfung für den Klasse C-Führerschein müssen 37 Fragen beantwortet werden, wobei die maximalen Fehlerpunkte bei 10 liegen. In dieser Prüfung führt das falsche Beantworten von mindestens 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten ebenfalls zum automatischen Nichtbestehen. Die Prüfung dauert in der Regel 45 Minuten.

 

Praxis:

 

Die Grundausbildung (Übungsfahrten) ist von den individuellen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers abhängig. Eine pauschale Aussage über die Anzahl kann nicht gemacht werden. Allerdings sind auch für den Klasse C folgende Sonderfahrten Pflicht:

 

  • Vorbesitz Klasse B:     
    5x Überlandfahrt, 2x Autobahnfahrt, 3x Nachtfahrt
  • Vorbesitz Klasse C1:   
    3x Überlandfahrt, 1x Autobahnfahrt, 1x Nachtfahrt
  • C und CE gemeinsam: 
    8x Überlandfahrt, 3x Autobahnfahrt, 3x Nachtfahrt

Prüfungsdauer Klasse C: 85 Minuten