Mofa - your way

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keine Lust mehr zu strampeln?
Mofa - mit 15 Jahren und 25 km/h

 

Mofa Prüfbescheinigung: Einstieg in die mobile Unabhängigkeit

 

Viele Fahrschüler kommen das erste Mal in die Fahrschule, um die Mofa Prüfbescheinigung zu machen. Bereits ab 15 Jahren ist Mofa fahren erlaubt, notwendig ist dafür eine Mofa Prüfbescheinigung. Um bereits pünktlich zum 15. Geburtstag mit dem Mofa durch die Gegend cruisen zu können, kann die Prüfung auch bereits bis zu drei Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden.

 

Unter die Mofa Prüfbescheinigung fallen einsitzige Zweiräder mit höchstens 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und einem Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum bzw. Elektromotor. Um die Prüfbescheinigung zu erhalten, ist eine theoretische Ausbildung über sechs Doppelstunden sowie eine praktische Grundausbildung über 90 Minuten notwendig. Das Bestehen einer theoretischen Prüfung ebnet dann den Weg zur Mofa Prüfbescheinigung.

 

DIE AUTOHAUS FAHRSCHULE bietet die Ausbildung zum Erhalt der Mofa Prüfbescheinigung an.

 

Für die Mofa Prüfbescheinigung ist bei Minderjährigen die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Während die Prüfbescheinigung für das Mofa bereits ab 15 Jahren ausgehändigt wird, kann ab einem Alter von 16 Jahren auch der Führerschein für die Klassen AM und A1 erworben werden.

 

Allgemeines zur Mofa Klasse

 

Einsitzige Zweiräder mit maximal 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.

 

Mindestalter:
15 Jahre

 

Ausbildung Mofa Klasse

 

Theoriebestandteile:
6 Doppelstunden Grundstoff

 

Praxisbestandteile:
90 Minuten Grundausbildung

 

Prüfung Mofa Klasse

Theoretische Prüfung