Mit einem eigenen Autoführerschein entscheidest du endlich selbst, wohin die Fahrt geht. Mit der Klasse B steigst du sicher in den Straßenverkehr ein und gewinnst echte Unabhängigkeit im Alltag.
Diese Führerscheinoptionen erweitern deine Freiheit im Straßenverkehr:
Mach jetzt den ersten Schritt und beginne deine Ausbildung – wir begleiten dich auf deinem Weg zum Führerschein.

Der Führerschein der Klasse B berechtigt dich zum Fahren von Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und bis zu acht Sitzplätzen (plus Fahrersitz). Dazu gehören typische Pkw, viele Kleintransporter und zahlreiche Wohnmobile.
Auch das Fahren mit Anhänger ist erlaubt. Einen Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse darfst du immer mitnehmen. Für schwerere Anhänger gilt: Die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger darf zusammen nicht mehr als 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht haben.
Wenn du früher starten möchtest, kannst du die Klasse B auch als BF17 erwerben und bereits ab 17 Jahren in Begleitung fahren.

Die Schlüsselzahl B197 erlaubt dir das Fahren von Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe, auch wenn du die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegst.
Die Ausbildung findet überwiegend auf einem Automatikfahrzeug statt, um den Einstieg so angenehm wie möglich zu gestalten. Zusätzlich absolvierst du mindestens zehn Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug.
Deine Schaltkompetenz wird anschließend durch eine kurze Testfahrt mit einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer bestätigt. Damit bist du nach der Prüfung voll flexibel und darfst sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren.
Mit der Schlüsselzahl B78 erwirbst du eine Variante des Klasse-B-Führerscheins, die ausschließlich das Fahren von Automatikfahrzeugen erlaubt. Fahrzeuge mit Schaltgetriebe dürfen damit nicht geführt werden.
Die Beschränkung kann jedoch jederzeit aufgehoben werden – durch eine separate Fahrkompetenzprüfung für das Fahren mit Schaltgetriebe.

Die Schlüsselzahl B96 berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen aus einem Pkw der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm. Voraussetzung ist, dass das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 4,25 Tonnen nicht überschreitet und das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs maximal 3,5 Tonnen beträgt.
Eine zusätzliche Prüfung ist für B96 nicht erforderlich – die Berechtigung wird durch eine entsprechende Schulung erworben.
Die Klasse BE erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 Kilogramm bis maximal 3.500 Kilogramm. Damit kann das Gesamtzuggewicht bis zu 7.000 Kilogramm betragen (3.500 kg Zugfahrzeug + 3.500 kg Anhänger). Für den Erwerb der Klasse BE ist der Besitz der Klasse B erforderlich. Die Erweiterung umfasst eine praktische Ausbildung sowie eine praktische Prüfung, eine theoretische Prüfung ist nicht nötig.
Für leichte Anhänger-Kombinationen – flexibel fahren ohne zusätzliche Prüfung.
Für große Anhänger und volle Flexibilität beim Fahren schwerer Gespanne.
Die Schlüsselzahl B196 ist eine Erweiterung der Führerscheinklasse B und ermöglicht das Fahren von Krafträdern der Klasse A1 – ohne praktische oder theoretische Prüfung. Nach Abschluss der Ausbildung stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus, die beim Straßenverkehrsamt in die Führerscheinklasse eingetragen wird.