ESF Förderung

ESF Förderung

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ESF Förderung
Gefördert durch das Land Baden Württemberg

Das ESF-Förderprogramm aus Baden-Württemberg ermöglicht es verschiedenen Personengruppen einen finanziellen Zuschuss für Anpassungsfortbildungen in Baden-Württemberg zu erhalten. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) umgesetzt.


Ziele

Unternehmen und Beschäftigte werden vor neue Herausforderungen gestellt, bedingt durch die fortschreitende Digitalisierung und dem demografischen Wandel sowie dem Fokus auf eine klimaneutrale Wirtschaft. Es sind neue berufliche Qualifikationen gefragt, um die strukturellen Veränderungen zu meistern.

Mit dem Start der neuen Förderperiode der ESF Förderung Baden-Württemberg stehen deshalb diese Ziele im Vordergrund:

 

  • Nachhaltige Fachkräftesicherung und Fachkräftequalifizierung
  • Individuelle Anpassung aufgrund von Änderungen in den beruflichen Anforderungen
  • Berufliche Mobilität
  • Lebenslanges Lernen für die Weiterentwicklung jeder berufstätigen Person

 

Mit den geförderten Fachkursen werden berufliche

 

  • Kenntnisse
  • Fertigkeiten
  • Fähigkeiten
  • Kompetenzen

erworben, erhalten oder erweitert.

 


Wer profitiert von dem ESF Plus Programm in Baden-Württemberg?

Vom ESF Plus Programm profitieren die nachfolgenden Personengruppen, die ihren Beschäftigungsort oder Wohnsitz in Baden-Württemberg haben:

 

  • Beschäftigte (m/w/d) aus Unternehmen
  • Angehende Erwerbstätige und Wiedereinsteiger (m/w/d)
  • Unternehmer und Freiberufler (m/w/d)
  • Gründungswillige (m/w/d)
  • Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden

 

Insbesondere profitieren von den ESF Fördermitteln in Baden-Württemberg:

 

  • Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen
  • Personen ohne Berufsabschluss
  • Personen, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben

 

Das ESF Plus Programm gilt nicht für Personen, die bei Transfergesellschaften oder bei öffentlichen Arbeitgebern beschäftigt sind wie z.B. bei:

 

  • Bund und Ländern
  • Stadt- und Landkreisen
  • Städten und Gemeinden

 

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss und der Fördertopf ist begrenzt. Wenn die Mittel aufgebraucht sind, kann der Kurs nicht mehr gefördert werden.