Lkw KlassenDer Lkw-Führerschein und seine Varianten
Dein Einstieg in die Welt der Nutzfahrzeuge
Bereit für große Maschinen? An unserem Standort in Eningen bilden wir dich in allen Lkw-Klassen aus – Führerscheinklasse C sowie CE, C1 und C1E.
Ob im Handwerk, bei der Feuerwehr, im Transportwesen oder als Berufskraftfahrer:in – Wir vermitteln dir das nötige Wissen und bereiten dich gezielt auf den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Nutzfahrzeugen vor.
Wir unterstützen dich außerdem mit individuellen Lösungen und passenden Fördermöglichkeiten rund um deine Lkw-Ausbildung – sprich uns einfach an.
- Mindestalter: Für die Führerscheinklasse C musst du mindestens 21 Jahre alt sein. In bestimmten staatlich anerkannten Ausbildungsberufen – z. B. als Berufskraftfahrer:in, Fachkraft im Fahrbetrieb, Straßenwärter:in oder Werkfeuerwehrmann/-frau – kann das Mindestalter auf 18 Jahre reduziert werden.
- Befristung: Alle Lkw-Klassen werden grundsätzlich für 5 Jahre erteilt. Für jede Verlängerung musst du ein aktuelles ärztliches und augenärztliches Gutachten vorlegen.
- Vorbesitz: Die Klasse B ist zwingend erforderlich (Autoführerschein).
- Einschluss: Mit der Klasse C erhältst du automatisch die Klasse C1, also die Berechtigung zum Fahren kleinerer Lkw ab 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen.
- 6 Doppelstunden Grundstoff
Allgemeine Themen wie Verkehrsregeln, Gefahrenlehre, Umweltbewusstsein und Grundwissen für alle Fahrerlaubnisklassen. - 10 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse C
Spezifische Inhalte rund um Technik, Beladung, Bremsverhalten, Sicherheitssysteme, Lenk- und Ruhezeiten und Besonderheiten im Güterverkehr.
Verkürzte Theorie möglich:
- Wenn du bereits eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 / D1 besitzt, reduzierst du den Zusatzstoff auf 4 Doppelstunden.
- Mit vorhandener Fahrerlaubnis der Klassen D / DE sind es sogar nur 2 Doppelstunden.
Die Grundausbildung (Übungsfahrten) richtet sich immer nach deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt. Deshalb gibt es keine feste Anzahl an Fahrstunden – du fährst so viel, wie du brauchst, um sicher und prüfungsbereit zu werden.
Verbindlich vorgeschrieben sind jedoch folgende Sonderfahrten, abhängig davon, welchen Führerschein du bereits besitzt:
Wenn du die Klasse B besitzt:
- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Wenn du die Klasse C1 besitzt:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt
Für Klasse C und CE (gemeinsam):
- 8 Überlandfahrten
- 3 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Wichtig zu wissen: Wenn du Fahrzeuge der C-Klasse gewerblich fahren möchtest, musst du nach der Grundqualifikation alle 5 Jahre an einer 5-tägigen Weiterbildung teilnehmen.
Für die Klasse C brauchst du eine eigene Theorie- und Praxisprüfung – auch wenn du den B-Führerschein schon hast.
Mit der Führerscheinklasse CE bewegst du die wirklich großen Kombinationen: Lkw der Klasse C mit schweren Anhängern oder Sattelaufliegern – also alles, was mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse hat.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre. Bei bestimmten staatlich anerkannten Ausbildungsberufen (z. B. Berufskraftfahrer:in, Fachkraft im Fahrbetrieb, Straßenwärter:in, Werkfeuerwehr) ist die Ausbildung bereits ab 18 Jahren möglich.
- Befristung: Wie alle Lkw-Klassen gilt CE für 5 Jahre und muss anschließend mit ärztlicher und augenärztlicher Untersuchung verlängert werden.
- Vorbesitz: Führerschein Klasse C erforderlich.
- Enthaltene Klassen: Mit CE erhältst du automatisch C1E, BE, T und – bei vorhandenem D – auch DE.
Theorie (bei Vorbesitz von Klasse C)
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff (je 90 Minuten)
Praxis
Wenn du bereits Klasse C besitzt:
- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Für Klasse C und CE (gemeinsam):
- 8 Überlandfahrten
- 3 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
- Mindestalter: Für die Klasse C1 musst du mindestens 18 Jahre alt sein.
- Befristung: Alle Lkw-Klassen werden für 5 Jahre erteilt. Für die Verlängerung ist jeweils ein ärztliches und augenärztliches Zeugnis nötig.
- Vorbesitz: Führerschein Klasse B erforderlich.
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff á 90 Minuten für die Klasse C1
Bei vorhandener Fahrerlaubnis D1/D1E reduziert sich der Zusatzstoff auf 2 Doppelstunden.
Die Grundausbildung (Übungsfahrten) richtet sich immer nach deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt. Deshalb gibt es keine feste Anzahl an Fahrstunden – du fährst so viel, wie du brauchst, um sicher und prüfungsbereit zu werden.
Verbindlich vorgeschrieben sind jedoch folgende Sonderfahrten, abhängig davon, welchen Führerschein du bereits besitzt:
Wenn du die Klasse B besitzt:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt
Wichtig zu wissen: Wenn du Fahrzeuge der C-Klasse gewerblich fahren möchtest, musst du nach der Grundqualifikation alle 5 Jahre an einer 5-tägigen Weiterbildung teilnehmen.
Für die Klasse C1 brauchst du eine eigene Theorie- und Praxisprüfung – auch wenn du den B-Führerschein schon hast.
Mit der Klasse C1E bewegst du Fahrzeugkombinationen, die deutlich schwerer und größer sind als mit C1 – perfekt für anspruchsvolle Transportaufgaben, schwere Anhänger oder professionelle Einsätze.
Du benötigst dafür den Vorbesitz der Klasse C1. Wenn du zusätzlich die Klasse D1 besitzt, schließt C1E automatisch auch die Klassen BE und D1E mit ein – du bist also noch flexibler unterwegs.
- Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, Vorbesitz der Klasse C1.
- Theorie: Keine zusätzliche theoretische Ausbildung erforderlich.
Praktische Ausbildung
Vorbesitz Klasse C1:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt
C1 und CE1 gemeinsam:
- 4 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 2 Nachtfahrt